Trotz Beschränkungen Gastronomie-Betriebe unterstützen

Seit 16. März 2020 sind die Ausgangsbeschränkungen der österreichischen Bundesregierung in Kraft. Diese beeinflussen nicht nur Privatpersonen, sondern auch alle ansässigen Unternehmen. Mit Hilfe neuer Initiativen sollen diese unterstütz werden. Wir stellen euch solche Initiativen vor.

Kleine Händler und Gastronomen sehen sich vom wirtschaftlichen Aus bedroht, denn die politisch verordneten Geschäftsschließungen verhindern ein direktes Angebot von Waren sowie Dienstleistungen. Viele sind für Online-Shopping und -Essensbestellungen nicht gerüstet. Deshalb werden neue Initiativen gegründet, die den Betrieben unter die Arme greifen sollen.

Ein Ansatz dabei sind Plattformen für Gutscheine. Dabei stellt man kleinen Lokalen und Unternehmen, die derzeit geschlossen haben, sein Geld zur Verfügung und erhält dafür einen Gutschein, mit dem man Waren und Dienstleistungen konsumieren kann, sobald die Geschäfte und Restaurants wieder aufsperren dürfen.

Die Online-Plattform „vorfreude.kaufen hat sich auf Gastronomie spezialisiert. Die Plattform wurde im Laufe eines Wochenendes von Nina Mohimi, Sebastian Hofer und Konstantin Jakabb ins Leben gerufen. „Für uns war klar, wir wollen irgendetwas tun. Wir haben dann befreundete Gastronomen gefragt, was ihnen gerade am meisten helfen würde,“ so Mohimi. vorfreude.kaufen stößt auf reges Interesse. Bisher wurden schon knapp 1.000 Gutscheine zwischen Lokalen und ihren Kunden vermittelt. Über die Plattform können Kunden per E-Mail in Kontakt treten und Gutscheine für eine zukünftige Konsumation erwerben.

Bars und Restaurants brauchen diese Form des Liquiditätsflusses offenbar dringend, wie der Zulauf der Gastronomen zeigt. Es gebe bereits erste Aufnahmestopps, da so viele Lokale gleichzeitig angefragt hätten. Erste Lokale haben sich bereits zurückgemeldet, dass sie dank der Gutscheine ihre Lokalmiete nun doch bezahlen können. Viele Unternehmen haben bereits ein eigenes Gutscheinsystem, mit dem sie ihre Kunden versorgen können. Gastronomen, die noch keines dieser Systeme besitzen, können ihre Gutscheine über E-Mail abwickeln.

Wann die Geschäfte und Restaurants wieder aufsperren dürfen, ist noch unklar. Dass es bei der derzeit bis Mitte April laufenden Sperre bleibt, scheint aber eher unwahrscheinlich. Je länger die Sperre aufrecht bleibt, umso größer ist jedoch der geschäftliche Schaden für die Firmen. Dementsprechend ist bei Gutscheinen immer auch Vorsicht angebracht. Denn wer einen Gutschein kauft, wird damit im Insolvenzfall zum Gläubiger. Gutscheine seien nicht gegen Insolvenz abgesichert, sagt Verbraucherschützer Peter Kolba. Wer einen Gutschein akzeptiere, müsse also damit rechnen, bei einer Insolvenz sein Geld nicht mehr wieder zu bekommen.

Wer dennoch die heimischen Gastronomen unterstützen möchte, kann auf „vorfreude.kaufen“ vorbei schauen.